PRÄAMBEL

Die SPECTRUM Unternehmens-Gruppe hat als international agierendes Unternehmen den Anspruch, ein unabhängiges und verantwortungsvolles Unternehmen zu sein. SPECTRUM verpflichtet sich daher zu den in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätzen.

Die SPECTRUM-Gruppe sieht es als ihre unternehmerische Verantwortung an, sich jederzeit an alle geltenden Gesetze zu halten, ethische Grundwerte zu respektieren und nachhaltig zu handeln, sowohl im Hinblick auf sämtliche Geschäftsbeziehungen als auch im Hinblick auf die Mitarbeiter. Weiter setzt sich SPECTRUM dafür ein, zu einer nachhaltigen Umwelt beizutragen und die Umwelt zu verbessern

Zugleich nimmt SPECTRUM seine Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister in die Pflicht, die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze verbindlich einzuhalten und dies auch von deren direkten Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleistern einzufordern.

Die SPECTRUM Unternehmens-Gruppe umfasst neben der Muttergesellschaft SPECTRUM AG auch Ihre Tochterunternehmen SPECTRUM Financial IT-Services GmbH & Co. KG, SPECTRUM IT-PROV GmbH,  SPECTRUM Talent Delivery GmbH, SPECTRUM Talent Delivery USA und SPECTRUM-AG Talent Delivery Canada.

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Dieser Verhaltenskodex gilt in der jeweils aktuell gültigen Fassung für alle SPECTRUM Geschäftspartner, Lieferanten und Dienstleister, zu denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt).

§ 2 MENSCHENWÜRDE

Die Menschenwürde ist als elementare Voraussetzung des menschlichen Zusammenlebens zu achten.

§ 3 EINHALTUNG VON GESETZEN

Alle gültigen Gesetze und Verordnungen, sowohl national als auch weltweit, sowie industrielle Mindeststandards, Konventionen der International Labour Organisation (Im Folgenden auch „ILO“) und der UNO und alle anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten, wobei diejenigen Regelungen anzuwenden sind, welche die strengsten Anforderungen stellen.

Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes sowie vorstehender Normen darf nicht durch Nebenabreden, wie zum Beispiel vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen, umgangen werden.

§ 4 INTERESSENSKONFLIKTE,BESTECHUNG UND KORRUPTION

Die Geschäftspartner von SPECTRUM treffen ihre Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien und lassen sich nicht von persönlichen Interessen und Beziehungen beeinflussen.

SPECTRUM erklärt sich gegen Korruption und Bestechung und verlangt von seinen Geschäftspartnern, die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption zu beachten.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, keinerlei Handlungen zu begehen, zu veranlassen oder zuzulassen, die dazu führen könnten, dass die Geschäftspartner oder die mit ihnen verbundenen Unternehmen die anwendbaren Gesetze oder Vorschriften verletzen, die der Bekämpfung der Korruption dienen. Diese Verpflichtung findet ebenfalls Anwendung auf das Angebot, das Versprechen oder die Gewährung von Vorteilen an Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete, deren Angehörige und diesen nahestehende Personen.

Die Geschäftspartner verpflichten sich weiter, Angestellten oder Beauftragten der jeweils anderen Partei keinerlei Vorteile finanzieller oder anderer Art als Gegenleistung dafür anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, dass die jeweils andere Partei oder ein Dritter bei der Anbahnung, dem Abschluss oder der Durchführung einer geschäftlichen Handlung in unlauterer Weise bevorzugt wird. Gleiches gilt für alle, die nach Weisung der Geschäftspartner handeln. Hinweise auf ein entgegengesetztes Verhalten ist unverzüglich, unter Wahrung der Anonymität des Meldenden, bei der Geschäftsführung anzuzeigen.

§ 5 KARTELL UND WETTBEWERBSRECHT

Auf die Wahrung der anwendbaren inländischen, EU- und zutreffenden ausländischen Kartellgesetze sowie die Einhaltung der Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb wird bei SPECTRUM höchsten Wert gelegt.  SPECTRUM erwartet dies auch von seinen Geschäftspartnern. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso zu unterlassen wie sonstige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung gehören. Hinweise auf ein wettbewerbswidriges Verhalten ist unverzüglich, unter Wahrung der Anonymität des Meldenden, bei der Geschäftsführung anzuzeigen.

§ 6 ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEIT

SPECTRUM ist der festen Überzeugung, dass ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld entscheidend zum Erfolg eines Unternehmens beiträgt. Daher ist es für SPECTRUM eine Selbstverständlichkeit sich an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu halten.

Alle Geschäftspartner sind angehalten, alle rechtlichen Vorgaben hierzu einzuhalten und ebenfalls für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld zu sorgen sowie erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass Arbeitssicherheitsstandards eingehalten werden.

Die Geschäftspartner werden hierzu geeignete und nachweisbare Maßnahmen ergreifen und Systeme betreiben (zum Beispiel durch geeignet Arbeitsschutzmanagementsystem wie z.B. OHRIS oder OHSAS 18001 oder vergleichbare Systeme) um eine potentielle Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu erkennen und zu vermeiden.

§ 7 ARBEITSBEDINGUNGEN (ARBEITSZEITEN, RECHTLICHE VORSCHRIFTEN)

Die jeweils national geltenden arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mitarbeiterüberlassungsgesetz etc.) sind einzuhalten und müssen dem geltenden nationalen Recht, den industriellen Standards oder den relevanten ILO-Konventionen entsprechen. Auf beiden Seiten ist die Umsetzung eines effizienten Compliance-Prozesses zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit und illegaler Arbeitnehmerüberlassung zu implementieren. SPECTRUM informiert seine Mitarbeiter über alle Rechte und Pflichten und besondere Arbeitsbedingungen das jeweilige Vertragsverhältnis betreffend und hinsichtlich der von ihnen auszuübenden Tätigkeiten. Sämtliche Regelungen werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.

§ 8 VERGÜTUNG, MINDESTLOHN

Alle SPECTRUM Geschäftspartner gewährleisten, dass der den Beschäftigten gezahlte Lohn mindestens dem gesetzlichen oder dem in der Industriebranche vorgeschriebenen Mindestlohn entspricht, je nachdem welcher von beiden höher ist. In den Fällen des Fehlens einer gesetzlichen oder tarifvertraglichen Bestimmung, orientiert sich die Entlohnung an den branchenspezifischen, ortsüblichen Vergütungen und Leistungen,  mit dem Ziel den Beschäftigten und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Sonstige gültigen Gesetze den Lohn betreffend (z.B. § 8 Mitarbeiterüberlassungsgesetz in Deutschland) werden eingehalten. Lohnabzüge jeglicher Art, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind verboten. Beschäftige sind auf Nachfrage jederzeit über die Zusammensetzung Ihrer Vergütung zu informieren.

§ 9 ORGANISATIONS- UND VERSAMMLUNGSFREIHEIT

Die Rechte der Beschäftigten zur Gründung von Arbeitsorganisationen und der Beitritt zu diesen sowie die Rechte zur Führung von Kollektivhandlungen nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Gesetze und Vorschriften sowie der ILO-Konventionen dürfen nicht eingeschränkt werden. Die Beschäftigten dürfen wegen der Wahrnehmung dieser Rechte nicht diskriminiert werden. Für den Fall, dass innerstaatliche Normen das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen einschränken, muss alternativ mindestens der freie und unabhängige Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der Verhandlungsführung ermöglicht und gestattet werden. Dies verlangt SPECTRUM auch von seinen Geschäftspartnern.

§ 10 ARBEIT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Jegliche illegale Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird von SPECTRUM nicht to-leriert. Kinderarbeit oder Jugendarbeit entgegen der Konventionen der ILO und der Ver-einten Nationen sowie im Widerspruch zu nationalen Bestimmungen ist verboten.

§ 11 ZWANGSARBEIT

SPECTRUM tritt gegen jegliche Form von Zwangsarbeit ein. Alle Formen der Zwangsarbeit sind verboten. In Übereinstimmung mit den Konventionen der ILO ist jegliche Anwendung körperlicher Strafen, nötigenden psychischem oder physischen Zwangs sowie beleidi-gender verbaler Beschimpfungen strengstens verboten. SPECTRUM verlangt von seinen Geschäftspartner Mitarbeiter nur zu beschäftigen, wenn sie sich freiwillig für die Beschäf-tigung zur Verfügung gestellt haben.

§ 12 DISKRIMMINIERUNG

SPECTRUM stellt sicher, dass alle Mitarbeiter von ihm und seinen Mitarbeitern nach Maß-gabe des AGG behandelt und informiert werden. Verstöße sind umgehend zu berichten.

SPECTRUM und seine Geschäftspartner verpflichten sich, jegliche Diskriminierung bei An-stellung und Beschäftigung zu unterlassen und die geltenden Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung (z.B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG) einzuhalten. Eine Be-nachteiligung insbesondere aufgrund

• Rasse
• ethnischen Herkunft
• Geschlecht
• Religion
• Weltanschauung
• Behinderung
• Alters
• sexuellen Identität

sind ausdrücklich zu verhindern oder zu beseitigen.

SPECTRUM und seine Geschäftspartner stellen weiter sicher, dass kein Mitarbeiter verba-ler, psychischer, physischer, sexueller und/oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Beläs-tigung ausgesetzt wird.

§ 13 UMWELTSCHUTZ

SPECTRUM verbessert seine Umweltleistung kontinuierlich, gestaltet seine Prozesse um-weltbewusst und verpflichtet sich, geltende Gesetze und Mindestregelungen zum Klima- und Umweltschutz zu befolgen.

Von seinen Geschäftspartnern erwartet SPECTRUM ebenfalls die Einhaltung der gesetzli-chen Vorgaben sowie ein umweltbewusstes Handeln in allen Bereichen. Dies bedeutet exemplarisch:

• der effiziente Einsatz von natürlichen Ressourcen (Rohstoffe, Wasser etc.)
• der Einsatz von umweltfreundlichen Materialien
• die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zur Minimierung der Umweltbelas-tung, insbesondere durch die Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen
• die Vermeidung oder Reduzierung von Abfällen
• die Unterstützung von verantwortungsvoller Ressourcengewinnung
•  die Ablehnung sämtlicher aus unklaren oder sogar illegalen Quellen stammenden Ressourcen

SPECTRUM empfiehlt seinen Geschäftspartnern, geeignete und nachvollziehbare Maß-nahmen zu ergreifen und anerkannte Systeme zu betreiben, um den Schutz der Umwelt sicherzustellen.

Zudem legt SPECTRUM besonderen Wert auf eine nachvollziehbare Beschaffung von Pa-pier und erwartet von seinen Lieferanten die Zertifizierung nach FSC®-Standard sowie die strikte Einhaltung der geltenden EU Verordnungen.

§ 14 GEHEIMHALTUNG

SPECTRUM erwartet von sich und seinen Geschäftspartnern einen vertrauensvollen Um-gang mit sämtlichen Geschäftsdaten, die nicht allgemein bekannt sind. Vertrauliche In-formationen wie personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Kunden und/oder Ge-schäftspartnern von SPECTRUM und/oder über geschäftliche Informationen dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage (z.B. gesetzliche Vorschrift oder behördliche Anordnung etc.) wei-tergebeben oder für andere Zwecke außerhalb der direkten Zusammenarbeit mit SPECTRUM verwendet werden.

§ 15 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

SPECTRUM und seine Geschäftspartner stellen sicher, dass die Anforderungen des gel-tenden Bundesdatenschutzgesetzes sowie der EU-DSGVO beachtet werden, und insbe-sondere auch die besonderen Anforderungen an die Datensicherheit bei Ausübung der Tätigkeit, die technische und organisatorische Maßnahmen sowie die Einhaltung weiterer Gesetze, wie z.B. das Telemediengesetz (TMG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG), gewahrt sind.

§ 16 AUSLÄNDERRECHTLICHE VORSCHRIFTEN

SPECTRUM und seine Geschäftspartner sind verpflichtet, die für sie unmittelbar oder mit-telbar geltenden rechtlichen Anforderungen für die Beschäftigung ausländischer Mitar-beiter (insbesondere zur Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten gem. § 284 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) III und zum Erfordernis eines Aufenthaltstitels § 4 Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz) zu erfüllen.

§ 17 BETRIEBLICHE UMSETZUNG

SPECTRUM und seine Geschäftspartner sind angehalten die Umsetzung der vorstehend genannten Verhaltensregeln durch eine betriebsinterne Strategie der sozialen Verant-wortlichkeit und durch ein entsprechendes betriebsinternes Verfahren sicherzustellen. Hierzu muss insbesondere ein betriebsinternes Meldewesen umgesetzt werden, um etwa-ige Verstöße gegen diese Prinzipien melden zu können und wodurch Nachteile für den Meldenden vermieden werden.

§ 18 KONSEQUENZEN BEI VERSTÖßEN UND ABHILFEMAßNAHMEN

Sofern Verstöße gegen diesen CODE of Conduct festgestellt werden, ist SPECTRUM unver-züglich durch den Geschäftspartner herüber zu informieren. Entsprechende Maßnahmen zu Abhilfe sind ebenfalls unverzüglich einzuleiten. SPECTRUM behält sich ausdrücklich vor, die jeweiligen Geschäftsbeziehungen – abhängig von der Schwere des Verstoßes und des jeweiligen Einzelfalls – außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer vereinbarten Kündigungsfrist zu beenden.